Assistenz in Wohngemeinschaften (AWG)
Die Assistenz in Wohngemeinschaften ist eine Sonderform der Assistenz beim Wohnen in Salzgitter und findet ihre Grundlage in der separaten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.
Der Wohn- und Betreuungsvertrag legt den Leistungsumfang sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest. Da der Anbieter gleichzeitig zu den Leistungen des ambulant Betreuten Wohnens auch Wohnraum an die Klient:innen überlässt, finden die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) Anwendung. Dieser Vertrag ist in seinem Bestand abhängig von der vereinbarten Überlassung von Wohnraum und der zugleich vereinbarten Erbringung ambulanter Betreuungsleistungen. Die Klient:innen können an diesem Vertrag nicht unabhängig von einer der beiden vorgenannten Leistungen festhalten.
- Eigene Entscheidung zu dieser Wohnform und die Bereitschaft, sich in einem strukturierten Wohnumfeld mit Mitbewohner:innen einzuordnen
- Akzeptanz von gemeinsamen Regeln
- Teilnahme an einer Form von Tagesstruktur, wie z. B. Besuch der Tagesstätte, WfbM, freier Arbeitsmarkt, Schule oder andere tagesstrukturierende Angebote wie z. B. gemeinsames Frühstück, Abendbrot oder ergotherapeutische Angebote in der Zentrale
- Teilnahme an den verbindlich stattfindenden Gruppensitzungen (1x die Woche für alle Klient:innen des Wohnprojektes)
- Eine Kostenzusage des jeweiligen Leistungsträgers
Insgesamt verfügen wir zur Zeit über 40 Plätze.
Salzgitter - Bad
- 8x Einzelwohnungen
- 4x 2er Wohngemeinschaften
- 3x 3er Wohngemeinschaften
Salzgitter - Ringelheim
- 7x Einzel-Appartements
- 1x 4er Wohngemeinschaft
- 1x 3er Wohngemeinschaft